FAQ
Fragen zu Ihrem Aufenthalt.
Mietdauer, Kosten, Kaution und Anreise: Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu den möblierten Apartments von THE17 in Köln-Buchforst.
Anreise & Aufenthalt
Die möblierten Apartments eignen sich für Aufenthalte ab einem Monat, etwa bei Projektarbeit, einer Relocation oder zwischen zwei Wohnungen. Küche, Bad, Möbel und die Ausstattung für den Alltag sind bereits vorhanden. Vermietet wird ausschließlich für einen begrenzten Zeitraum; den Aufenthaltsgrund halten wir im Mietvertrag fest.
Vor der Anreise erhalten Sie alle Informationen für den Check-in. Am Anreisetag können Sie ab 15 Uhr selbstständig in Ihr Apartment einchecken.
Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat. In der Regel sind Aufenthalte bis zu sechs Monate möglich.
Der Check-out ist bis 10:00 Uhr am Abreisetag.
KVB-Haltestellen, der Bahnhof Buchforst und Busverbindungen liegen höchstens 500 Meter vom Apartmenthaus entfernt. Messe, Deutz und die Innenstadt sind gut angebunden.
Apartment & Alltag
Ja. Jedes Apartment verfügt über Highspeed-WLAN mit eigenem Access-Point. Ein Smart TV gehört ebenfalls zur Ausstattung.
Ja. Bettwäsche und Handtücher gehören zur Grundausstattung des Apartments.
Alle 14 Tage findet eine Reinigung mit Bettwäsche- und Handtuchwechsel statt. Waschmaschinen in der Gemeinschaftsfläche können Sie kostenfrei nutzen.
Leider sind Haustiere in unseren Apartments nicht gestattet.
Das Besichtigen eines Apartments ist leider nicht möglich.
Miete & Vertrag
Die monatliche Miete enthält eine Nebenkostenpauschale nach Fair-Usage-Prinzip. Heizung, Strom, Wasser und Internet sind darin abgedeckt.
Ja, die Kaution beträgt für die 1-Zimmer-Apartments 1000 EUR und für die 2-Zimmer-Apartments 1500 EUR.
Ja, wir stellen auf Anfrage eine Wohnungsgeberbescheinigung aus, die bei der Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorgelegt werden kann.
Kostenlose öffentliche Parkmöglichkeiten befinden sich in der Straße.
Die erste Monatsmiete ist vor der Anreise fällig, anschließend monatlich.
Ja. Unternehmen können als Vertragspartner auftreten und die Rechnung erhalten.